Der/Die EnergieausweiserstellerIn gibt in Formularanhang „Technische Details Energieausweis“ auf Basis der Angaben im Energieausweis an, ob das Gebäude nach Umsetzung der Maßnahmen den Kriterien einer umfassenden Sanierung klimaaktiv Standard, umfassenden Sanierung guter Standard oder Teilsanierung 40% entspricht. Für eine Einzelbaumaßnahme inkl. Tausch des Heizungssystems ist kein Energieausweis erforderlich.
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