Die Förderung inkl. Zuschläge beträgt max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Planungskosten sind förderungsfähig und werden mit max. 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. Außerdem gibt es eine max. Förderungsobergrenze je nach beantragter Sanierungsart (siehe „Informationsblatt zur Förderungsaktion 2018“).

Dazu folgendes Beispiel: Ich bin EigentümerIn eines Einfamilienhauses und führe eine thermische Sanierung der Außenwand, obersten Geschoßdecke und der Fenster durch. Die oberste Geschoßdecke wird mit Zellulose gedämmt, also einem nachwachsenden Dämmstoff (siehe dazu auch Frage 17). Die Investitionskosten für die thermische Sanierung betragen 22.000 Euro, der Fenstertausch kostet 14.000 Euro und es fallen 1.500 Euro Planungskosten an. Zusätzlich wird der alte Ölkessel gegen eine klimafreundliche Biomassezentralheizung getauscht, die Kosten dafür und den Umbau der Heizzentrale betragen 24.000 Euro.

Laut dem Formularanhang „Technische Details Energieausweis“ handelt es sich um eine umfassende Sanierung guter Standard. Die Förderung setzt sich daher wie folgt zusammen:

umfassende Sanierung guter Standard 5.000 Euro
Biomassezentralheizung 5.000 Euro
Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen 1.000 Euro
= max. Förderungsbetrag 11.000 Euro