Im mehrgeschoßigen Wohnbau kann die Bruttokollektorfläche der Solaranlage bezogen auf die Wohneinheit auch kleiner als 15 m² sein. Die gesamte Solaranlage muss jedoch mindestens 15 m² bei Flachkollektoren und mindestens 10 m² groß bei Vakuumröhrenkollektoren sein.
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