Falls aufgrund des Alters des Gebäudes keine Baubewilligung existiert, gilt das am Energieausweis angegebene Jahr bzw. eine plausible Schätzung (z.B. 1900).
Falls aufgrund des Alters des Gebäudes keine Baubewilligung existiert, gilt das am Energieausweis angegebene Jahr bzw. eine plausible Schätzung (z.B. 1900).
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