Was ist bei der thermischen Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden zu beachten?
Für die Beantragung einer Förderung eines denkmalgeschützten Gebäudes sind folgende Schritte erforderlich:
Abstimmung der Sanierungsmaßnahmen mit der jeweiligen Landesstelle des Bundesdenkmalamtes. Das Bundesdenkmalamt bestätigt die Sanierungsmaßnahmen in einem separaten Formblatt, das dem Förderungsantrag beigelegt werden muss. Das Formblatt ist nur bei den Landesstellen des Bundesdenkmalamtes erhältlich. Für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden ist der Heizwärmebedarf (spez. HWBRK) um mindestens 20% zu reduzieren.
Der Förderungsantrag, das Formblatt des Bundesdenkmalamtes sowie. die „Technischen Details Energieausweis“ sind mit den entsprechenden Angeboten und sonstigen im Förderungsantrag angegebenen Beilagen bei einer Bausparkassenzentrale abzugeben.
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