Ja. Kommt es infolge der Sanierung zu keiner Mietzins-/Entgelterhöhung, muss eine Vereinbarung mit der Mehrheit der MieterInnen gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen im Antragsformular „Sammelantrag mehrgeschoßiger Wohnbau“ vorliegen. Kommt es zu einer Mietzins-/Entgelterhöhung, ist eine Sanierungsvereinbarung zwischen allen MieterInnen und dem/der VermieterIn vorzulegen. Die thermische Sanierung muss alle Wohneinheiten umfassen. Jede/r MieterIn, der/die die jeweilige Vereinbarung abgeschlossen hat, kann um eine Förderung ansuchen.
Der Antrag muss jedoch gemeinsam mit den anderen Anträgen in Form eines Sammelantrages für das gesamte Gebäude gestellt werden.
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