Ja. Wenn Sie nicht mehr als zehn Betten vermieten, ist eine Antragstellung im Rahmen des „Sanierungsscheck für Private 2018“ möglich. Die Rechnungen müssen auf den/die AntragstellerIn (Privatperson) lauten und von dieser auch bezahlt werden. Bei mehr als zehn Betten ist im Rahmen der „Sanierungsoffensive für Betriebe 2018“ um eine Förderung anzusuchen. Eine Förderung im Rahmen des „Sanierungsscheck für Private 2018“ ist in diesem Fall nicht möglich.
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