Ja. Haben Sie allerdings für eine Maßnahme an Ihrem Gebäude (z.B. Fenstertausch) bereits eine Förderung erhalten, können Sie für dieselbe Maßnahme nicht noch einmal einen Antrag stellen. Es kann nur für noch nicht geförderte Maßnahmen bei der Förderungsaktion „Sanierungsscheck für Private 2018“ eine Förderung beantragt werden.
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