Dies ist abhängig von der Sanierungsart. Für eine Einzelbaumaßnahme inkl. Tausch des Heizungssystems ist kein Energieausweis erforderlich. Bei einer umfassenden Sanierung oder Teilsanierung ist der Energieausweis eine Förderungsvoraussetzung und ist die Basis zum Ausfüllen des Formularanhanges „Technische Details Energieausweis“ im Antrag. Der Energieausweis selbst ist bei der Einreichung des Förderungsantrages nicht vorzulegen. In einem Zweifamilienhaus bzw. in einem mehrgeschoßigen Wohnbau (MGW) ist der Energieausweis jeweils für das gesamte Wohngebäude auszustellen.
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