Jede/r WohnungseigentümerIn oder MieterIn muss für seine/ihre Wohneinheit einen separaten Förderungsantrag ausfüllen und unterschreiben. Die Förderungsanträge und die zusätzlich
benötigten Beilagen sind durch den/die bevollmächtigte/n VertreterIn, die Hausverwaltung oder den/die GebäudeeigentümerIn gemeinsam, also in Form eines Sammelantrages für den gesamten mehrgeschoßigen Wohnbau, bei der Bausparkassenzentrale einzureichen.
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