Als Datum der Antragstellung gilt das Eingangsdatum des vollständigen Antrages (inkl. aller geforderten Beilagen) bei der Bausparkassenzentrale. Unvollständige Anträge werden von der Bausparkassenzentrale retourniert und gelten als NICHT eingegangen. Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2018 und dem 30.06.2020 erfolgen.