Nach Umsetzung der Maßnahmen sind folgende Unterlagen für die Endabrechnung an die KPC zu übermitteln:

  • das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Endabrechnungsformular

  • alle Rechnungen von befugten Unternehmen inkl. einer ausgewiesenen Montage, die die geförderten Maßnahmen betreffen (Pauschalrechnungen können nicht akzeptiert werden)

Haben Sie eine E-Mail-Adresse am Förderungsantrag angeführt, erhalten sie anschließend an die Förderungszusage die „Information zur schnelleren Endabrechnung“. In diesem Schreiben ist Ihr persönlicher Zugang zur Online-Plattform enthalten, um die erforderlichen Endabrechnungsunterlagen rasch und unkompliziert per Upload an die KPC zu übermitteln. Des Weiteren finden Sie darin auch die Links zum Download der für die Endabrechnung erforderlichen Formulare „Endabrechnung“ und „Technische Details Energieausweis“. Letzteres ist erforderlich, falls die thermische Sanierung anders als im Antrag ursprünglich angeführt umgesetzt wurde).

Bitte beachten Sie: Das Formular „Tatsächlich durchgeführte Maßnahmen“ muss NICHT neuerlich ausgefüllt werden, wenn die Sanierung wie im Antrag angegeben durchgeführt wurde.

Haben Sie im Antrag keine E-Mail-Adresse angegeben, erhalten Sie das Endabrechnungsformular per Post gemeinsam mit der Förderungszusage.

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen für die Endabrechnung sowie die Formulare stehen Ihnen auf der Webseite www.sanierungsscheck18.at zur Verfügung.