Die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen müssen vom/von der EnergieausweiserstellerIn auf Basis des Energieausweises neu berechnet werden. Entsprechen die neuen Ergebnisse der Heizwärmeeinsparung weiterhin den Förderungskriterien, können Sie dennoch eine entsprechende Förderung erhalten. Die genaue Förderungshöhe wird bei der Endabrechnung der durchgeführten Sanierung ermittelt.
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