Für die beantragten Maßnahmen kann keine weitere Bundesförderung beansprucht werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die betrieblich UND privat genutzt werden. Hier kann für den jeweiligen betrieblich genutzten Gebäudeteil separat um eine Bundesförderung angesucht werden.
Eine Kombination mit einer Landesförderung zur thermischen Gebäudesanierung ist grundsätzlich möglich, wenn dies aus Sicht des jeweiligen Bundeslandes zulässig ist.