Ein Zweifamilienhaus (zwei getrennte Wohneinheiten mit eigener Wohnungseingangstüre, Küche und Bad) mit verschiedenen Eigentums-/Mietverhältnissen ist folgendermaßen förderungsfähig: Gibt es für die beiden getrennten Wohneinheiten jeweils eine/n EigentümerIn oder MieterIn, kann vom/von der EigentümerIn/MieterIn für die jeweilige Wohneinheit eine Förderung beantragt werden. Bei gemeinsamen Rechnungen/Angeboten werden die Kosten entsprechend dem angegebenen Aufteilungsschlüssel auf die jeweiligen Wohneinheiten aufgeteilt. Beide FörderungsnehmerInnen müssen als RechnungsempfängerInnen angegeben werden.