Bei dem in der Förderungszusage genannten Betrag handelt es sich um die für Sie max. reservierte Förderungssumme auf Basis der im Förderungsantrag angegebenen Daten und veranschlagten Kosten. Diese müssen unter Berücksichtigung des Dokumentes „Förderungsfähige Kosten“ eingetragen werden. Die Kostenvoranschläge dienen lediglich dem Planungsnachweis, werden jedoch inhaltlich nicht geprüft. Die tatsächliche Förderungsfähigkeit sowie die Förderungshöhe werden nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt. Der in der Förderungszusage genannte vorläufige Maximalbetrag kann jedoch im Rahmen der Auszahlung der Förderung in keinem Fall überschritten werden.
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