Einzelwohnungen, die thermisch saniert werden, erreichen in der Regel nicht den Standard einer Teilsanierung 40% oder umfassenden Sanierung. Sollte im Einzelfall dennoch eine förderungsfähige Sanierungsart erreicht werden, erfolgt die Antragstellung über das Formular für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus. In diesem Fall müssen die Energieausweise (Bestand und Sanierung) nur für die Wohnung berechnet werden.