Projekt Beschreibung

Energieausweis

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergiever-brauch. Je nach Bundesland sind die Berechnungsmodelle etwas unterschiedlich. Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten:

der spezifische Heizwärmebedarf ist die Kennzahl ihres Hauses

Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden.Gemäß der umzusetzenden EU-Richtlinie benötigt man bei allen neuen Gebäuden einen Energieausweis bereits beim behördlichen Bauverfahren. Auch bei umfassender Sanierung, bei Zu- und auch bei Umbauten ist ein Energieausweis nötig. Seit 2009 ist ein Energieausweis ebenfalls bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt exakt zehn Jahre. Verantwortlich für das Vorliegen ist der Bauherr, der Vermieter bzw. der Verkäufer des Objekts.

Mit 1.1.2012 tritt das neue Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) in Kraft welches als wesentliche Änderung die verpflichtende Angabe der Energieeffizienzstufe in den Immobilien-Inseraten vorsieht. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 1450 Euro rechnen. Die Begutachtungsfrist endet am 30. September, das bisher geltende Energieausweis-Vorlage-Gesetz aus dem Jahr 2006 soll aufgehoben werden.

Wir erstellen für Sie Energieausweise für Bestands- und Neuobjekte  wie Einfamilien-, Zweifamilien- und Mehrfamilienhäuser, Wohnungen aber auch gewerbliche Objekte wie zB. Bürogebäuden, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Hotels, Sportstätten, Veranstaltungsstätten, Verkaufsstätten, etc.

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